Was müssen Sie beachten?

Sie möchten innerhalb des Jahres ein "Silvester-Feuerwerk" (Kleinfeuerwerk der Klasse II, wie z.B. Raketen, Feuerwerksbatterien) abbrennen?

Eine Genehmigung zum Erwerb und zur Durchführung von Feuerwerksartikeln der Klasse II erteilt das Ordnungsamt bzw. Bürgermeisteramt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Füllen Sie den "Antrag auf Freistellung vom Verwendungsverbot" aus und reichen selbigen ein.
Reichen Sie den Antrag mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung bei dem zuständigen Ordnungsamt ein.

Je nach Wahl des Veranstaltungsortes kann das Amt Auflagen erteilen, z.B. ausreichenden Brandschutz verlangen (Bereitstellung von Feuerlöschgeräten o. ä.) oder auch Artikel ausklammern, von denen eine Gefahr z.B. für ungedeckte Häuser ausgehen (z.B. Raketen). Diesen Auflagen kann nicht widersprochen werden.

TIP: Wählen Sie bereits vor der Bestellung den Abschußplatz aus. Zur Erleichterung des Genehmigungsverfahrens ist eine grobe Skizze vom Abbrennort hilfreich. Für die Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Mit der Erteilung der Genehmigung (ca. 14 Tage vor der Veranstaltung) können Sie bei uns die Feuerwerksprodukte auswählen und bestellen.

Wir beraten Sie gern bei Ihrer Auswahl!

ACHTUNG! Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen erworben und abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.